Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen Druckerfreundliche Version Einloggen, um private Nachrichten zu lesen Nächstes Thema anzeigen
Autor Nachricht
schwedenmann
Titel: Ip  BeitragVerfasst am: 07.03.2008, 11:45 Uhr



Anmeldung: 22. Jun 2004
Beiträge: 463
Wohnort: Wegberg
Hallo


Der Kläger braucht ja kein Zivilverfahren einleiten, er schickt einfach ne Abmahnung, die wenigten wehren sich keien eine solche.


Beweien, daß die IP zum fraglichen Zeitpunkt nicht an filesharing beteiligt war, kann man nur, indem man die logs aufbewahrt und so seine Unschuld beweisen kann.

Oder man muß generell die Firma und deren Methode der Beweissicherung (IP + Dateiname) ad ab surdum führen.

hat aber bis heute keienr gemacht, außer jetzt ev. in der Schweiz,, da ist gegen diee Firma, die dort ansässiß ist, ein Verfahren eingeleitet worden.

mfg
schwedenman

P.S.
Die IP ist noch nicht da, damit meinte ich bei der Staatsanwalt muß sich an den Provider wenden, aber er nach einer Anzeige. um dann den zugehörigen Inhaber zu bekommen.

_________________
Linux,DOS,Windows
The Good, the bad, the ugly
 
 Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden  
Antworten mit Zitat Nach oben
Kano
Titel: Ip  BeitragVerfasst am: 07.03.2008, 16:11 Uhr



Anmeldung: 17. Dez 2003
Beiträge: 16792

Hier ist definitiv kein Forum für Rechtsfragen, such dir ein anderes!
 
 Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden  
Antworten mit Zitat Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:     
Gehe zu:  
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen Druckerfreundliche Version Einloggen, um private Nachrichten zu lesen Nächstes Thema anzeigen
PNphpBB2 © 2003-2007